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#14 - So erkennst du Fake-Abmahnungen!

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**So erkennst du eine Fake-Abmahnung!

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Abmahnung – Was für ein Wort! Viele haben Panik und das nicht grundlos: Es könnte dabei um viel Geld gehen. Doch mit dieser Angst machen leider auch einige schwarze Schafe ein Geschäft.

Bisher sind verschiedene Arten dieser Fake-Abmahnungen bekannt: Entweder wird mit diesen falschen Abmahnungen die sofortige Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gefordert oder im Anhang dieser „Abmahnung“ versteckt sich eine Schadsoftware (Viren).

Richtig übel, oder?



Da viel Unsicherheit herrscht und diese mit den Fake-Abmahnungen natürlich nicht weniger wird, wollen wir heute zumindest einmal klären, wie Abmahnungen eigentlich verschickt werden dürfen und woran ihr erkennt, dass es sich um eine Fake-Abmahnung handelt.

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Wie darf eigentlich eine Abmahnung verschickt werden?**


Die Verbraucherschutzzentrale hat einige Punkte veröffentlicht, an denen man erkennen kann, ob es sich um eine Abmahnung handelt oder nicht. Dort ist unter anderem zu lesen, dass „…seriöse Anwaltskanzleien Abmahnungen nicht per E-Mail verschicken…“ und daran eben zu erkennen sei, dass es sich nicht um eine „richtige“ Abmahnung handelt. 
Das ist leider so nicht korrekt.

Rein rechtlich ist es nämlich so, dass eine Abmahnung formlos erfolgen kann. Formlos heißt: Es gibt keine Formvorschrift dafür! (Die Entscheidung des LG Hamburg vom 07.07.2009 findet ihr hier: https://openjur.de/u/31941.html) 

Es muss also nicht schriftlich sein (also es ist keine Unterschrift erforderlich) und sie kann somit nicht nur per E-Mail kommen, sondern auch per Fax, SMS (alles Textform) und sie kann sogar mündlich erteilt werden. Es ist also kein Indiz dafür, dass es sich um eine Fake-Abmahnung handelt, wenn sie per E-Mail eingeht. Gerade IT-Rechtskanzleien kommunizieren immer mehr per E-Mail und daher ist es wahrscheinlich, dass auch Abmahnungen per Mail verschickt werden können.
 Auch verliert eine Abmahnung per E-Mail nicht an Gültigkeit, wenn kein Schreiben per Postweg „hinterher“ geschickt wird. Eine Abmahnung „nur“ per E-Mail ist also auch ernst zu nehmen.


Was mache ich, wenn die E-Mail im Spam-Ordner landet?



Das wäre ärgerlich, denn auch dann gilt sie als zugestellt und die Frist zur Unterlassungserklärung läuft ab Zustellungsdatum. Wird also nicht auf die Abmahnung reagiert und die Frist läuft ab, dann kann uns das Gericht eine einstweilige Verfügung zustellen und das kann dann unter Umständen teuer werden. 
Es wäre also ratsam, sich doch in regelmäßigen Abständen den Spam-Ordner des E-Mail-Postfachs vorzunehmen und zu prüfen, ob ggfs. wichtige E-Mails fälschlicherweise im Spam gelandet sind.


Wie erkenne ich denn nun, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt?

Wenn ihr eine E-Mail von einer Anwaltskanzlei bekommt, die einen Anhang erhält, dann schaut bitte als erstes in das Impressum der Mail und befragt „Dr. Google“ nach der Kanzlei 😉 
In den meisten Fällen findet ihr eine Fake-Adresse/Kanzlei relativ einfach, denn es gab sicher schon vor euch jemanden, der ähnliche Post bekommen hat.
Gibt es kein Impressum bzw. keine Signatur, dann ist dies schon sehr verdächtig! Jede Kanzlei und jeder seriöse Online-Unternehmer hat eine Signatur in seinen E-Mails.

Wenn ihr bei Google gar nichts finden solltet: Ruft bei der Kanzlei an und fragt nach, ob Schreiben dieser Art an euch rausgeschickt wurden. Dieser Anruf könnte eben verhindern, dass ihr euch einen Virus auf euren Computer zieht. Bitte leitet derartige – fragwürdige – Mails mit Anhang auch nicht an andere weiter, denn auch so könnten sich die Viren schon verbreiten. Bisher sind uns zwar nur Fake-Abmahnungen mit ZIP-Dateien als Anhang bekannt, aber auch bei anderen Formaten – wie etwa PDF oder docx – solltet ihr skeptisch und aufmerksam sein.

Solltet ihr diese Kanzlei finden bzw. sich herausstellen, dass es sich um eine Fake-Abmahnung handelt, dann löscht die E-Mail sofort. Es wäre natürlich auch super, wenn ihr uns über diese Fake-Abmahnung dann benachrichtigt, aber dann bitte ohne Anhang…😉

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Zusammenfassung/Checkliste

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Hier also nochmal eine kleine Checkliste, anhand derer ihr prüfen könnt, ob es sich vielleicht um eine Fake-Abmahnung handelt:



  1. Es ist KEIN Indiz für eine Fake-Abmahnung, dass diese per E-Mail in euren Posteingang geflattert ist.

  2. Hat der Absender ein Impressum angegeben? Name bzw. Kanzlei googlen! Bisher sind nach unseren Informationen sogenannte Fake-Abmahnungen im Zusammenhang mit den folgenden Namen und Kanzleien aufgefallen:

D&D Kanzlei Kanzlei Eckert & Kollegen Kanzlei Voetz Kanzlei Schöneberg & Partner Kanzlei Wiedsmann & Kollegen

Einige dieser Kanzleien gibt es tatsächlich, sie haben aber nie Abmahnungen verschickt. Damit sind sie also selbst Opfer der Betrügerei!

Falls es sich um andere Kanzleien bzw. Rechtsanwälte handelt, ruft bitte dort an, um den Absender einmal zu prüfen. 


  1. Befindet sich eine ZIP-Datei o.ä. im Anhang? Bitte nicht öffnen und nicht weiterleiten!

  2. Sollte es sich um eine Fake-Abmahnung handeln, dann löscht sie und teilt uns den Namen des Absenders mit, damit wir ihn dann an andere weitergeben können. Zudem solltet ihr Anzeige stellen!


Kommentare

by Kosmetik Neuger on
Ich habe eine Mail bekommen und diese gelöscht, weil eine ZIp Datei angehängt war. Wiessnannund Kollegen.

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Über diesen Podcast

von und mit Sabrina Keese-Haufs

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